Sie können mit einem geringen Aufwand Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Stiftung Kinderzukunft gründen. Sie selbst legen dabei fest, welchen Namen Ihre Stiftung tragen und welchen konkreten Förderzweck sie verfolgen soll. Damit helfen Sie dauerhaft und nachhaltig, Kindern in Not eine bessere Zukunftsperspektive zu ermöglichen.

Obwohl dann Ihre eigene Stiftung nicht der Stiftungsaufsicht der Länder unterliegt, wird sie steuerlich wie eine rechtsfähige Stiftung behandelt. Das Finanzamt prüft bei Gründung die Satzung, erteilt steuerliche Freistellung und kontrolliert fortlaufend die tatsächliche Geschäftsführung der Stiftung.

Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Stiftung Kinderzukunft ist keine Rechtsperson, sondern wird von der Kinderzukunft treuhändisch rechtlich vertreten. Die Kinderzukunft übernimmt die gesamte Verwaltung Ihrer eigenen Stiftung und ist dazu verpflichtet, Ihr Stiftungsvermögen separat zu verwalten und alle Erträge für den von Ihnen festgelegten Zweck zu verwenden.

Gerne helfen wir Ihnen und beraten Sie, über Ihre Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben bei der Gründung Ihrer eigenen Stiftung unter dem Dach der Kinderzukunft.

Kontakt: Hans-Georg Bayer, Tel. 0 60 51/48 18-14, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.