Um Kindern in Not dauerhaft zu helfen, können Sie die Kinderzukunft in Ihrem Testament als Vermächtnisnehmer einsetzen. So kommt ihr Vermögen oder Teile davon, ganz wie Sie es wünschen, den Projekten der Stiftung zugute.

Eine Erbschaft kann grundsätzlich als Spende oder Zustiftung eingesetzt werden. Sie können damit selbst festlegen, ob Sie mit Ihrem Vermächtnis die Arbeit der Stiftung im Allgemeinen unterstützen, oder für einen bestimmten Zweck einsetzen möchten.

Unsere Erbschaftsbroschüre können Sie sich hier herunterladen.
 
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt: Hans-Georg Bayer, Tel. 0 60 51/48 18-14,
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