Mit Ihrer Zustiftung zum Grundstockvermögen der Kinderzukunft unterstützen Sie langfristig und nachhaltig unsere Arbeit für Kinder in Not. Denn mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, so dass Ihr Geld dauerhaft im Kapitalstock der Kinderzukunft bleibt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens werden langfristig höhere Zinserträge erzielt, die dauerhaft für die Zwecke der Stiftung eingesetzt werden können.

Nicht nur Privatpersonen können sich als Zustifter einbringen, sondern auch juristische Personen. Für Firmen und Unternehmen, in denen langfristig geplant wird, beinhaltet die Gelegenheit zum Zustiften viele interessante und auch steuermindernde Möglichkeiten.

Eine Zustiftung kann als Schenkung in einem einmaligen Betrag oder auch in Teilbeträgen vorgenommen werden. Auf dem Überweisungsträger genügt der Zusatz "Zustiftung" als Verwendungszweck.

Gerne bespricht Herr Bayer, unser geschäftsführender Vorstand, mit Ihnen auch persönlich die Möglichkeiten einer Zustiftung.

Hans-Georg Bayer, geschäftsführender Vorstand

Hans-Georg Bayer, Tel. 0 60 51/48 18-14
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.