Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Aktion Weihnachtspäckchen.

Wer kann bei der Aktion mitmachen? 
Es kann jeder mitmachen und Päckchen sind immer willkommen. Sprechen Sie über unsere Aktion und machen Sie sie bekannt, indem Sie unsere Meldungen über Social-Media-Kanäle teilen und liken oder seien Sie Sammelstelle.

Muss ich mich anmelden, um an der Aktion teilnehmen zu können?
Nein, Sie müssen sich nicht anmelden, wenn Sie Päckchen bei einer der genannten Sammelstellen abgeben möchten oder per Paketversand an die Stiftung Kinderzukunft, Rabenaustraße 1a, 63584 Gründau verschicken möchten. Um Anmeldung bitten wir aber diejenigen, die mit mehreren an der Aktion teilnehmen und ihre Päckchen nicht selber bei einer der Sammelstellen abgeben können. Ebenfalls um Anmeldung bitten wir diejenigen, die Sammelstelle sein möchten, damit wir die Adresse mit den Öffnungszeiten auf unserer Webseite veröffentlichen können. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte unseren Anmeldebogen.

Wer sind die Empfänger der Päckchen?
Ihre Geschenke werden an Waisen- und Straßenkinder, kranke Kinder sowie Kinder armer Familien in Heimen, Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern in Rumänien, Bosnien und Herzegowina sowie der Ukraine verteilt.

Wie kann ich kenntlich machen, dass das Päckchen für ein Mädchen oder für einen Jungen gedacht ist?
Dafür gibt es Etiketten, die Sie von unserer Website herunterladen können. Die Kennzeichnung mit den Etiketten ist wichtig, weil uns auch viele Menschen in den Ländern unterstützen, die nicht deutsch sprechen. Unsere Helfer vor Ort erkennen auf diese Weise sofort, ob das Päckchen für ein Mädchen, einen Jungen oder für beide Geschlechter geeignet ist.

Kann ich auch das Alter des Kindes angeben, das mein Päckchen erhalten soll?
Ja, Sie haben auf den Etiketten die Möglichkeit, anzukreuzen: bis 6 Jahre, bis 12 Jahre und bis 18 Jahre. Aus logistischen Gründen ist eine weitere Eingrenzung leider nicht möglich.
Sollte einmal etwas nicht passen, hat es sich gezeigt, dass die Kinder fleißig untereinander tauschen.

Wie alt sind die Kinder, die Geschenke erhalten?
Die Päckchen werden in Schulen verteilt, dort sind die meisten zwischen 6 und 12 Jahren. Es werden aber auch Jugendliche bis 18 Jahre beschenkt.

Können auch Babyutensilien verschenkt werden?
Grundsätzlich ja. Es werden aber nur wenige für die eine oder andere Krabbelstube benötigt. Wenn Sie Babykleidung und -spielzeug verschenken möchten, kennzeichnen Sie das Paket bitte zusätzlich mit „Baby“. Dann können unsere Helfer das Päckchen besser zuordnen.

Darf ich auch ein Kuscheltier verschenken?
Ja, ein Kuscheltier darf verpackt werden. Es muss aber auf jeden Fall neu oder hygienisch sauber gewaschen und somit keimfrei sein. Es sollte auch nicht zu groß sein, damit noch andere Dinge in das Päckchen passen.

Kann ich eine Grußkarte beilegen?
Über einen persönlichen Gruß, ein Foto oder eine selbstgebastelte Weihnachtskarte freuen sich die Kinder sehr. Wenn Sie möchten, können Sie dem Empfängerkind auf diese Weise auch Ihren Namen und Ihre Adresse mitteilen. Da wir die Päckchen keinem bestimmten Land zuordnen können, ist es ratsam, die Grußkarte in englischer Sprache zu verfassen.

Wie groß sollen die Päckchen sein?
Gerne können Sie Ihre kleinen Präsente in einen eigenen Schuhkarton oder in ein DHL-Packset (maximale Größe M / 37,5 x 30,0 x 13,5 cm) verpacken. Damit kein Ungleichgewicht entsteht und nicht die einen Kinder sehr große und die anderen eher kleine Päckchen erhalten, verwenden Sie bitte keine größeren Kartons. Die Päckchen sollten auch nicht zu schwer sein, weil viele Kinder ihre Päckchen von der Schule selber nach Hause tragen.

Kann ich das Päckchen zukleben?
Ja, bitte verschnüren oder verkleben Sie Ihr Päckchen, damit auf dem Transportweg nichts verloren geht. Sie können es auch gerne wie ein Weihnachtsgeschenk in Geschenkpapier einwickeln. Einige Sammelinitiativen verpacken Deckel und Unterteil in unterschiedlichem Geschenkpapier, manchmal auch ohne Weihnachtsmotiv. Das bietet den Vorteil, dass die Kinder nicht nur die Geschenke, sondern auch die Verpackungen weiterverwenden können als Schatzkiste oder Aufbewahrungsbox.

Können auch Naschsachen in die Päckchen gepackt werden?
Ja, originalverpackte Süßigkeiten können mit eingepackt werden.
Aufgrund von Zollbestimmungen müssen diese noch mindestens drei Monate haltbar sein.

Können auch gleichartige Waren in die Päckchen gepackt werden?
Bitte packen Sie keine gleichartigen Waren – die Sie als Sachspende abgeben möchten – in einen einzelnen Karton, da ein Päckchen pro Kind vorgesehen ist. Aus logistischen Gründen können wir Sachspenden nicht an Weihnachten befördern. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf, um zu sehen, ob Bedarf besteht. Wenn ja, gibt es die Möglichkeit, dass wir diese auf einem unserer regulären Hilfsgütertransporte in unsere Kinderdörfer transportieren und dort dankbare Empfänger finden.

Was darf grundsätzlich nicht verschenkt werden?
Bitte packen Sie keine Güter ein, die bei der Beförderung den Gefahrgutvorschriften unterliegen.

Nicht erlaubt sind zum Beispiel Toilettenartikel, die Alkohol enthalten. Diese Einschränkung beinhaltet auch alkoholfreies Parfum. Ebenfalls nicht erlaubt sind lösemittelhaltige Klebstoffe im Bastelbedarf oder Lithiumbatterien. Letztere auch nicht, wenn sie im Spielzeug eingebaut sind.

Erlaubt sind dagegen Druck-Spraydosen ohne Lösungsmittel/Alkohol und andere übliche Gerätebatterien in Spielzeug.

Warum muss die Kinderkleidung, die ich verschenken möchte, NEU sein?
Die Zollbestimmungen verlangen, dass Kinderkleidung neu, d. h. ungetragen sein muss. Ein Kaufetikett ist nicht notwendig.

Soll das zu verschenkende Spielzeug neu gekauft werden oder kann ich auch bereits gebrauchte Spielsachen in mein Paket packen?
Spielsachen müssen nicht unbedingt neu gekauft werden. Sie sollten aber neuwertig oder in einem guten Zustand und der Inhalt komplett sein. Ein Preisschild oder Etikett ist nicht notwendig.

Wie kann ich spenden, um die Aktion zu unterstützen?

Damit die Päckchen auch zu den Kindern kommen, müssen sie von uns gesammelt, gelagert, transportiert und verteilt werden. Wir bitten Sie daher, uns dabei mit einer freiwilligen Spende von 4 Euro pro Päckchen zu helfen. Bitte überweisen Sie diese (bei mehreren Päckchen als Gesamtbetrag) direkt an die Stiftung Kinderzukunft, COMMERZBANK HANAU, IBAN: DE79 5064 0015 0222 2222 00, BIC: COBADEFFXXX, Kennwort: Weihnachten. Oder geben Sie das Geld gemeinsam mit Ihren Päckchen bei Ihrer nächsten Sammelstelle bzw. unseren ehrenamtlichen Helfern ab.

Kann ich auch Geld spenden, das den bedürftigen Kindern zugutekommt?
Ja, selbstverständlich können sie auch Geld direkt für bedürftige Kinder spenden. Über die Aktion Weihnachtspäckchen hinaus unterhält die Stiftung Kinderzukunft eigene Kinderdörfer. Möglich sind sowohl einmalige oder regelmäßige Spenden als auch die Spende eines monatlichen Förderbeitrags. Eine Geldspende an unsere Stiftung ist der wichtigste und einfachste Weg, ein Kind nachhaltig zu unterstützen. Durchschnittlich werden 300 Euro benötigt, um ein Kind einen Monat lang in unseren Kinderdörfern zu versorgen. Mit diesem Geld kommt die Kinderzukunft für Obdach, Lebensmittel, Kleidung, medizinische Betreuung sowie Schul- und Berufsausbildung für die Kinder auf.

Für Ihre Überweisung können Sie sicher und bequem unser Online-Spendenformular nutzen.
Alle Spenden gelangen zu 100 Prozent an die bedürftigen Kinder, da sämtliche Verwaltungskosten unserer Stiftung durch Erträge des Stiftungsvermögens und zweckgebundene Zuwendungen gedeckt werden.

Sie haben noch keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website www.Kinderzukunft.de in der Rubrik „Wie wir helfen/Aktion Weihnachtspäckchen“. Persönlich stehen wir Ihnen aber auch unter der unten genannten Weihnachtspäckchen-Hotline zur Verfügung.

Kontakt:
Stiftung Kinderzukunft                                

Weihnachtspäckchen-Hotline: 0 60 51/48 18-19


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