Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stiftung Kinderzukunft zu berücksichtigen:
Sie können die Stiftung Kinderzukunft ganz oder teilweise als Erbin bestimmen. Die Stiftung wird dann Rechtsnachfolgerin und übernimmt die mit dem Erbe verbundenen Rechte und Pflichten.
Mit einem Vermächtnis können Sie der Stiftung einen bestimmten Geldbetrag, einen Wertgegenstand oder einen anderen Vermögenswert zukommen lassen, ohne sie als Erbin einzusetzen. So lassen sich die Absicherung von Angehörigen und die Unterstützung von Kindern miteinander verbinden.
Eine Zustiftung fließt in das Stiftungskapital und stärkt die Arbeit der Stiftung langfristig. Sie eignet sich besonders für Menschen, denen eine dauerhafte Wirkung wichtig ist.
Auch mit einer Schenkung zu Lebzeiten können Sie unmittelbar etwas bewirken und selbst erleben, wie Ihre Unterstützung Kindern neue Chancen eröffnet.

