Testament und Nachlass – das Wichtigste im Überblick

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge 

Wer kein Testament verfasst, dessen Nachlass wird nach den gesetzlichen Regelungen verteilt. Möchten Sie bestimmte Personen gezielt bedenken oder eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen, müssen Sie Ihren Willen in einem Testament festhalten.

Ein Testament muss bestimmte Formen erfüllen

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden. Alternativ kann ein notarielles Testament sinnvoll sein.

Pflichtteilsrechte beachten

Bestimmte nahe Angehörige können auch dann einen gesetzlichen Mindestanspruch haben, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt werden. Deshalb empfiehlt sich bei individuellen Fragen eine unabhängige rechtliche Beratung.

Die Stiftung eindeutig benennen

Wenn Sie die Stiftung Kinderzukunft berücksichtigen möchten, sollte sie vollständig bezeichnet werden:

Stiftung Kinderzukunft
Rabenaustraße 1a
63584 Gründau

Testament sicher hinterlegen

Ein Testament sollte so aufbewahrt werden, dass es später zuverlässig gefunden wird. Eine sichere Möglichkeit ist die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht.

Ihr Vermächtnis kann Großes bewirken